An der Urnenabstimmung vom 27. September 2009 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis den GIS-Zonenplan (digitalisierter Zonenplan), den Teilzonenplan Gefahrenzonen, Änderungen des Zonenplanes in verschiedenen Gemeindegebieten, die Wildruhezonen sowie Änderungen und Ergänzungen des Bau- und Zonenreglementes. Mit Entscheid vom 2. März 2010 hat nun der Regierungsrat des Kantons Luzern diese Beschlüsse genehmigt, womit die Ortsplanungsteilrevision vom Jahre 2009 in Rechtskraft erwachsen ist. Im Rahmen seines Genehmigungsentscheides hatte der Regierungsrat des Kantons Luzern über keine Beschwerden gegen die Beschlüsse der Stimmberechtigten vom 27. September 2009 zu befinden.
Im Rahmen der Umsetzung der Gefahrenkarte in der Raumplanung wurde der Gefahrenzonenplan erlassen, in welchem die drei Gefahrenzonen erhebliche Gefährdung (rot), mittlere Gefährdung (blau) und geringe Gefährdung (gelb) eingeteilt sind. Im Plan wird zusätzlich die Art der Naturgefahr dargestellt. Unterschieden wird zwischen Rutschung, Steinschlag, Wildbach, Seehochstand und Lawinen. Zudem wurden in den Gefahrengebieten Obermättli und Laugneri gesamthaft rund 15'000 m2 von der Wohnzone W2B in die Landwirtschaftszone zurückgezont.
Im Röhrli wurde die bestehende Sonderbauzone um 660 m2 erweitert. Mit der Erweiterung dieser Sonderbauzone kann die Entsorgungsstelle optimiert werden und die Firma Küttel kann die Betonmischanlage erstellen. In den nächsten Tagen kann für diese Betonanlage die Baubewilligung erteilt und zwischen der Gemeinde und der Küttel AG der Kaufvertrag für die rund 2'700 m2 innerhalb der Sonderbauzone liegende Landfläche abgeschlossen werden. Mit der Genehmigung der Erweiterung der Sonderbauzone Röhrli hat der Regierungsrat auch die Bewilligung für die erforderliche Waldrodung erteilt.
Die Wildruhezonen bezwecken für wildlebende Tiere eine möglichst ungestörte Nutzung der Kernüberlebensräume und bieten ihnen Rückzugsgebiete an. Die Wildruhezone überlagert Wald- und Landwirtschaftszone 2. In der Wildruhezone gilt für Erholungssuchende zwischen 15. November und 15. April ein Weggebot. Hunde sind ganzjährig an der Leine zu führen. Die Wildruhezonen sind in Absprache mit der Jagdbehörde zu markieren.
Die vom Regierungsrat im Zonenplan Landschaft genehmigten Wildruhezonen umfassen zwei Gebiete am Rigihang (Langmoos/Buchen/Schwertwald sowie Rotstock, Bereich unterhalb Gipfel).
Mit den nun rechtskräftigen Beschlüssen der Stimmberechtigten kann die Besitzerschaft des Hotel Friedheim den Betrieb baulich erweitern. Die Kur- und Hotelzone wurde um rund 3'200 m2 vergrössert. Die Zone für öffentliche Zwecke im Eggisbühl wurde vergrössert, damit die Hotel- und Gastroformation das Ausbildungszentrum für Gastro- und andere Berufe erweitern kann. Genehmigt wurden auch die Erweiterung der Arbeits- und Wohnzone im Weiher sowie Umzonungen in den Gebieten Tennisplatz / Pannereggstrasse, Dörfli / Luzernerstrasse und Grossmattweg / Weihermattweg.
Im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung wurden die Zonenpläne Weggis Dorf und Rigi Kaltbad sowie der Zonenplan Landschaft digitalisiert und zusammengeführt. Die neu digitalisierten Planungsintrumente des Kantons und der Gemeinde sind nun einheitlich dargestellt. Basierend auf den digitalen Daten waren kleine Anpassungen bei der Darstellung des Zonenplans notwendig.
Nebst den neuen Vorschriften zu den Gefahrenzonen, der Sonderbauzone Röhrli und den Wildruhezonen können nun in das Bau- und Zonenreglement aufgenommen werden die Vorschriften zu den Ruhezeiten bezüglich lärmiger Bauarbeiten und die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung und Behandlung von Anträgen, Baugesuchen und Gestaltungsplänen im Sinne des Verursacherprinzips.
Nachdem nun der regierungsrätliche Genehmigungsentscheid vorliegt, wird die Gemeinde das Bau- und Zonenreglement unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen der Ortsplanungsteilrevision 2009 überarbeiten, damit der Kundschaft die aktualisierte Fassung der Bau- und Zonenbestimmungen mit dem digitalisierten Zonenplan und dem Gefahrenzonenplan abgegeben werden kann. | 12.03.2010