Vormundschaftsbehörde
Gemeinde Weggis
Parkstrasse 1
6353 Weggis
Tel. 041 392 15 61
Fax 041 392 15 13
sozialamt@weggis.lu.ch
Das Vormundschaftssekretariat ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen, über die der Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde nach Gesetz und Verordnung zu entscheiden oder zu genehmigen hat. Diese Aufgaben können wie folgt grob unterteilt werden:
Massnahmen für Kinder (Kindesschutz/Kindsvermögen):
- Pflegekinderkontrolle, -bewilligung
- Unterhaltsverträge für ausserhalb der Ehe geborene Kinder
- Erziehungsaufsicht
- Erziehungsbeistandschaft (zur Unterstützung der Eltern)
- Entzug der elterlichen Obhut (Fremdplatzierung)
- Unmündigkeitsvormundschaft
- Fürsorgerischer Freiheitsentzug
Massnahmen für Erwachsene:
- Beistandschaften (Vertretung, Verwaltung)
- Beiratschaften (Vertretung, Verwaltung)
- Vormundschaften (Entmündigung)
- vorsorgliche Massnahmen
Allgemein:
- Durchführung vormundschaftlicher Verfahren
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner
Franziska Brechbühl
Gemeindeschreiber-Substitutin
franziska.brechbuehl@weggis.lu.ch

